6.Juli 2014 Sonntag

Tja und SO ist das mit meiner HV: erst sagen sie es ist verboten (am Telefon) und dann erhalte ich  ca. 1 Jahr später schriftlich, dass es nicht grundsätzlich verboten ist, die Grünflächen zu betreten...WAS denn nun?
Bemerkenswert ist, dass die Aussagen am Telefon grundsätzlich anders lauten, als die folgenden, schriftlichen Aussagen! natürlich kann ich das nicht beweisen, aber welchen Grund sollte ich haben, zu lügen?
Die Vermutung liegt nahe, dass die Mieter ruhig gestellt werden sollen. Nun ja, das mag ja bei den meisten Mietern hier so funktionieren -  aber ICH hake eben nach!

(ergänzt am 3.4.16)

Lärmbelästigung muß nicht immer mit einer großen Lautstärke verbunden sein, denn spezieller Lärm kann auch bei relativ geringer Lautstärke unter bestimmten Umständen zu Stress führen. So kann ein permanent tropfender Wasserhahn auf die Nerven gehen, ja sogar als Foltermethode dienen!
(Siehe den Film "Die Schachnovelle" )